AGB

1  Zustandekommen des Vertrages


Die Reiseleistung kommt auf schriftliche, mündliche oder fernmündliche Anmeldung des Kunden verbindlich durch schriftliche oder fernmündliche Bestätigung durch das Reisebüro oder die Buchungsstelle des Kunden zustande. Der Kunde ist an seine Anmeldung 10 Tage ab Eingang der schriftlichen Anmeldung bzw. ab Abgabe der mündlich oder fernmündlich erklärten Anmeldungserklärung gebunden. Nehmen wir das Angebot des Kunden auf Abschluss des Vertrages nicht innerhalb dieser Frist an, ist der Kunde nicht mehr an seine Anmeldung gebunden. Nehmen wir das Angebot nur in abweichender Form an, so ist diese Annahme gemäß §150 II BGB als neues Angebot zu bewerten. An dieses Angebot sind wir 10 Tage ab Zugang beim Kunden gebunden. Der Kunde kann das Neuangebot von uns innerhalb von 10 Tagen annehmen. Maßgeblich ist der Eingang der Annahmeerklärung in schriftlicher, mündlicher oder fernmündlicher Form beim Reisebüro oder bei der Buchungsstelle.

 

2 Inhalt des Vertrages

Die Reiseleistung ergibt sich aus der Beschreibung im Buchungsbeleg. Der Duesseldorftransfer muss sich jedoch Leistungsänderungen, soweit sie nicht den Kern der Leistung berühren, vorbehalten. Nachträgliche Änderungen des Leistungspreises sind jedoch ausgeschlossen. Inhalt der Leistungen sind auch die Zusatzbestimmungen für die Durchführung von Abholungen und Rückfahrten im Buchungsbeleg des Kunden. Die Preise gelten für eine Abholadresse und eine einfache Strecke; pro weiter angefahrener Adresse auf dem direktem Weg vom oder zum Flughafen wird ein Zusatzentgelt gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet. Der Preis schließt einen Koffer und Handgepäck pro Person ein. (Alle Preise incl. gesetzlicher MwSt.)

2.1

Duesseldorftransfer  verpflichtet sich bei Verspätungen der ankommenden Flüge (Fahrten Flughafen-Wohnort) von bis zu 45 Minuten ein Fahrzeug bereitzustellen. Unser Fahrer erwartet Sie am jeweiligen Ausgang mit einem mit der Aufschrift Duesseldorftransfer Die Kunden/Reisebüros sind dazu verpflichtet uns Umbuchungen, die nach Zugang der schriftlichen Bestätigung durch Duesseldorftransfer eintreten, umgehend schriftlich mitzuteilen. Bei Nichtanzeigen erlischt unsere Pflicht zur Beförderung

2.2

Ausnahmesituationen wie Fluglotsenstreik, extrem schlechte Witterungsverhältnisse etc. sind auch von der Royal Transfer nur in begrenztem Maße aufzufangen, so das auch längere Wartezeiten vom Kunden zu akzeptieren sind.

2.3

Die Festlegung der Abholzeiten für die Fahrgäste obliegt ausschließlich der  Duesseldorftransfer; sie ergibt sich aus der Fahrzeit, sowie den Bestimmungen der Charter- und Linienfluggesellschaften.

2.4

Das Gepäck der Fahrgäste wird im Rahmen der Bedingungen der Charter- und Linienfluggesellschaften kostenlos befördert. Nicht angemeldetes Übergepäck kann nur in Ausnahmefällen und gegen Entrichtung des Mehrpreises befördert werden.

 

3 Preis

Der im Buchungsbeleg angegebene Preis ist bei Anmeldung des Kunden gegenüber dem Reisebüro oder der Buchungsstellebei Antritt der Transferfahrt, sofort und in voller Höhe zu entrichten.

 

4 Rücktritt

Beiden Vertragsparteien steht ein Rücktrittsrecht gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu. Liegt die Rücktrittserklärung des Kunden bei der Duesseldorftransfer  spätestens bis 16:00 Uhr am Vortag vor Antritt der Fahrt vor, werden Stornierungsgebühren nicht erhoben. Rücktrittserklärungen, die später bei der  Duesseldorftransfer eingehen, lösen eine Stornierungsgebühr von 100% des gültigen Fahrpreises aus. Dem Kunden bleibt jedoch vorbehalten, der Duesseldorftransfer nachzuweisen, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist.

 

5 Gewährleistung

Bei Fahrzeugpanne oder ähnlichem, wird Duesseldorftransfer  versuchen, die Fahrgäste auf eigene Kosten mit Taxi oder Mietwagen weiter zu befördern

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